![]() Thriller D Irgendwo in einer namenlosen Trabantenstadt in Deutschland stürmt ein Sondereinsatzkommando der Polizei eine Wohnung. Der vermeintliche Routineeinsatz wird dem Team zum Verhängnis. Beim Zugriff wird einer der Beamten aufgrund mangelhafter Ausrüstung schwer verletzt. Der Täter kann fliehen. Für die Gruppenleiter Kevin und Mendes markiert dieser Vorfall einen neuen Höhepunkt der Gewalt, die ihnen seit einigen Jahren mehr und mehr entgegenschlägt. Doch auch aus den eigenen Reihen droht Gefahr. Das Innenministerium will mehrere SEK-Einheiten auflösen, das Team steht nun unter besonderer Beobachtung. Als im Zuge der weiteren Ermittlungen zwei Kollegen aus Mendes' Truppe erschossen werden und eine Dienstwaffe verschwindet, gerät die Situation außer Kontrolle. Der Hass in der Gruppe wird immer größer - sie wollen nicht mehr aufklären, sie wollen ihre Kollegen rächen. Der 13-jährige Nasim findet zufällig die verschwundene Dienstwaffe und steckt sie ein. Nasim bewundert Thorsten, den Anführer einer Jugend-Clique im Viertel, zutiefst. Er würde alles tun, um Thorstens Anerkennung zu bekommen und an die Stelle von Thorstens bestem Freund Ioannis zu treten. Nasim schafft es, dass die Polizei Ioannis mit dem Mord an den SEK-Beamten in Verbindung bringt, und spielt bald jeden gegen jeden aus. Mendes' Team wartet die offizielle Fahndung nicht ab. Die Männer sind außer sich vor Wut und beginnen eine Hetzjagd auf Ioannis, der in seiner Panik in einen reißenden Fluss springt. ![]() Der Thriller 'Wir waren Könige' zeigt die selbstherrlichen Abgründe einer SEK-Einheit. Glaubwürdig, weil Regisseur Philipp Leinemann Freunde in dieser. Die Beamten glauben, Ioannis wäre ertrunken, und vertuschen das Geschehene. Während Mendes nur an das Überleben seiner Einheit denkt, ist Kevin von dessen Skrupellosigkeit schockiert. Die Gruppe entfremdet sich zunehmend. Auch Thorstens Clique droht, genau wie die SEK-Einheit, außer Kontrolle zu geraten. Gegenseitige Verdächtigungen lassen das Viertel zu einem Hexenkessel werden. Heraldische Königskrone König (weibl. Königin) ist die Amtsbezeichnung für den höchsten Würdenträger in der Rangfolge eines. Hierarchisch dem König übergeordnet ist nur der wie im Falle der historischen. Im des späten und der frühen war der König in der Regel höchster seines Landes: Oberhaupt der, oberster und in einer Person. Darüber hinaus nahm er in manchen Staaten – beispielsweise in – die Funktion eines geistlichen Oberhaupts wahr. In modernen Monarchien ist der König meist mit ausschließlich und zeremoniellen Aufgaben. Die eines Königs ist „“. Inhaltsverzeichnis • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Sprachliches [| ] [| ] Die Vorstufen des deutschen Wortes König und eng verwandte Wörter sind nicht nur in den älteren deutschen Sprachstufen (ahd. Künic), sondern auch in den meisten anderen altgermanischen Sprachen bezeugt (. ) und aus einer germanischen Sprache des 2./3. Jahrhunderts ins Finnische entlehnt worden (, kuningas). Die zugrundeliegende Form des althochdeutschen kuning, () kuninga-z, enthält das Suffix -ing/-ung, das Zugehörigkeit und Abstammung bezeichnet. *kuninga-z bedeutete also ursprünglich „der zum kuni/kunja- Gehörige“ oder „der von einem kuni/kunja- Abstammende“. Die genaue Interpretation dieser Wortableitung ist jedoch umstritten. Eine weithin akzeptierte Deutung sieht das altgermanische Wort *kunja- „Sippe, Geschlecht“ (. Kin) als Ausgangspunkt der Bildung. Der *kuningaz wäre dann „der einem (edlen) Geschlecht Entstammende“ (von vornehmer Herkunft) gewesen. Das Wort König stammt aber nicht direkt vom protogermanischen kuningaz ab, sondern von dem in Form und Bedeutung eng verwandten protogermanischen kuniz. Das deutsche Wort ist eng mit dem koning, dem king, dem konung und kung und dem kon(un)gur verwandt. Die weibliche Form Königin kann nicht nur eine dem männlichen König entsprechende Würdenträgerin bezeichnen, sondern auch die Ehefrau eines Königs (siehe ). Der Ehemann einer regierenden Königin wird hingegen meist nicht als König (), sondern als bezeichnet. Das Wort für Königin, queen, bedeutet eigentlich nur Ehefrau, von cwēn, „Ehefrau; Königin“. Dieses gehört zu einem Wortstamm, der einfach „Frau“ bedeutet, wie kvinne, das Wort žena bzw. Жeнa für „Frau“ in den und das γυνή (gesprochen altgriechisch gynḗ, neugriechisch jini).,, [| ] Zum Königstitel (Genitiv regis) gehört der Begriff regnum ( Königreich) und das Verb regere/regnare ( herrschen). Er ist etymologisch verwandt mit rājā, dem indischen Wort für „König“ (gesprochen raadschaa auf und ). Das deutsche Wort Reich gehört zur selben indogermanischen Wortfamilie und ist wohl ein altes keltisches: keltisch wahrscheinlich * rīgjom zu * rīgs = König (vgl. Den Namen des gallischen Häuptlings ). Aus diesem * rīgs leiten sich das rí für „König“ und das rhi für „Adliger“ ab. „König“ heißt auf walisisch brenin. [| ] In slawischen Sprachen war das ursprüngliche Wort für König der, später wurde der slawische Königstitel vom Eigennamen Karl abgeleitet, nach (Analog der Ableitung der Begriffe und Zar vom Namen Caesar):: kral, král, król [krul],,, und kralj, кopoль (korol'). [| ] In der ist das Wort für König vermutlich slawischen Ursprungs: király (vgl. Außereuropäische Sprachen [| ] Für den Begriff König in außereuropäischen Ländern wird die Bezeichnung bei der Übersetzung oft willkürlich gewählt, um die lebenslange Herrschaftsfunktion zum Ausdruck zu bringen. Bei kleinen Königtümern und Stammeskönigtümern ist der Übergang vom zum König oft fließend, in der Landessprache nicht selten ein und derselbe Begriff. Der chinesische Titel des war in den frühen Dynastien (bis zur Einigung Chinas als Kaiserreich) die Bezeichnung des souveränen Herrschers, weshalb er in der westlichen Übersetzung mit dem König gleichgesetzt wird. Später wurde der Wang jedoch zum höchsten im Kaiserreich, in westliche Sprachen üblicherweise übersetzt als Prinz. Geschichte [| ] Orient [| ] Im Orient war das Königtum die am weitesten verbreitete Herrschaftsform. Bei den, und gab es neben den auch untergeordnete Kleinkönige. Die sumerische Kultur ist ein spezieller Fall: Später wurde die Herrschaft von dem im Norden gelegenen übernommen. Auch in anderen Königtümern, zum Beispiel bei den kam es zu der Regierungsübernahme von vorher abhängigen Ethnien (den ). Doch bei den Sumerern herrschte ein häufiger Wandel, der schließlich in der Bildung von Kleinreichen, wie zum Beispiel und sowie zwei größeren Reichen, dem und dem, endete. Welche Funktionen der König im Einzelnen hatte, ist nicht sicher. Auch ist nicht bekannt, wie der König zu seinem Amt kam. Ursprünglich muss er auch Priester gewesen sein. Auf jeden Fall hatte er anders als die frühen skandinavischen Könige eine Funktion. Sein Selbstverständnis drückte er durch die Formel „Hirte der Völker“ aus, was zum ersten Mal für bezeugt ist. Bei den Ägyptern handelte es sich um eine Art oder Gottkaisertum, bei dem der, ägyptisch Per-aa (großes Haus) ebenso geistliches Oberhaupt und göttliche war. Fast alle diese Königreiche wurden mit dem Eroberungsfeldzug von zerschlagen. Ihnen folgten die, als Alexanders Generäle eigene Reiche gründeten (). Das und das hielten sich am längsten (spätes 1. Jahrhundert v. In der Tradition Alexanders beriefen auch sie sich auf ihre göttliche Abkunft, jedoch in erster Linie zur Legitimation; Pflichten als religiöses Oberhaupt gingen nicht primär damit einher. Schließlich übertrugen die Römer nach der Eroberung großer Teile des Orients die Vorstellung von der Göttlichkeit des auf das, das seit der christlich legitimiert war. Siehe auch:,,,,,, Liste der Ptolemäer unter dem Artikel, Punkt 3. Antike [| ] Griechenland [| ] Das war eine sehr lose, oft in widerstreitende Allianzen gespaltene Staatengemeinschaft. In den griechischen Staaten existierten verschiedene, teils wechselnde Staatsformen; das Königtum war in archaischer und klassischer Zeit (ca. 800 bis 336 v. Chr.) eine seltene Ausnahme im griechischen Kernland. In existierte jedoch ein Doppelkönigtum. Sinn dahinter war eine gegenseitige Kontrolle, wobei die Königsherrschaft ohnehin eingeschränkt war. In der Zeit des war das Königtum hingegen die gängige Staatsform in den Nachfolgereichen des, wobei die Macht der hellenistischen Könige in ihrem jeweiligen Reich weitgehend unbeschränkt war. Das eigentliche Wort für König, βασιλεύς [basileus], wurde später auch auf die römischen Imperatoren angewandt. Vom Königtum zu unterscheiden ist die. Rom [| ] Siehe: und In seiner Anfangszeit seit der (angeblichen) Gründung durch und seinen Bruder Remus war der römische Staat ausschließlich durch Könige regiert worden, wenngleich vieles von legendären Erzählungen verschleiert ist. Nach dem Sturz des siebten und letzten Königs durch die Adligen der Stadt (angeblich 509 v. Chr.) war Rom bis ins späte 1. Jahrhundert v. Eine Republik. Der Königstitel (rex) war so verpönt, dass bei der Umwandlung der Diktatur in eine erneute dauerhafte Monarchie durch die Amtsbezeichnung in ihrer Bedeutung verändert und mit Caesars Eigennamen (eigentlich seinem ) ausgeschmückt wurde. Als Ausnahme übertrug seinem Neffen um 335/36 den Titel rex, was sich jedoch auf separate römische Klientelherrschaften bezog. Germanen [| ] Die Frage nach dem Königtum bei den wird in der neueren Forschung kontrovers diskutiert. In der älteren Forschung wurde aus den antiken Quellen auf ein germanisches Königtum geschlossen, das in unterschiedlichen Ausprägungen (siehe und sowie ) bei diversen Stämmen existiert habe, wobei den antiken Autoren zufolge bei einigen Stämmen gar kein Königtum mehr existierte. In neuerer Zeit wird allerdings auf methodische Mängel älterer Arbeiten hingewiesen. Insofern agierten auf germanischer Seite zwar Anführer/Herrscher, bei der in lateinischen Texten auftauchende Bezeichnung rex (König) handelte es sich allerdings wohl eher um eine Hilfskonstruktion, um so von römischer Seite mit vertrauten Begriffen außenpolitisch agieren zu können. Ob die jeweiligen Anführer aber im eigentlichen Sinne als Könige (mit allen damit verbundenen Erwartungen) zu betrachten sind, wird in der neueren Forschung in Zweifel gezogen. Wikinger [| ] Allgemeines [| ] In den Quellen werden eine ganze Reihe verschiedener Arten von Königen aufgeführt: Könige,, und Seekönige. Letztere besaßen kein Herrschaftsgebiet. Die Quellen der frühen Zeit schweigen sich über Stellung und Funktion des Königs aus. Auch weiß man nicht, wie man ursprünglich König wurde. Allerdings spricht viel dafür, dass am Anfang ein bestanden hat. Es ist anzunehmen, dass immer Personen aus den vornehmsten Familien und schließlich der Familie des Vorgängers zur standen, so dass sich allmählich ein Erbkönigtum entwickelte. Es deutet vieles darauf hin, dass zumindest in Schweden am Anfang ein bestanden hat. In diesem Kontext hatte der König die Aufgabe, durch seine familiäre Beziehung zur göttlichen Sphäre (die Könige leiteten sich von Göttern als Stammeltern her) Wachstum und Gedeihen in ihrem Bereich zu garantieren. Bei diesem Vorgang spielte neben der Schaffung eines Zentralkönigtums durch die Kirche eine besondere Rolle, indem sie König zum Heiligen erklärte, der sein auf seine Nachkommen überträgt. Stammte von einem Kleinkönig ab, konnte aber ein Oberkönig werden. Es ist unbekannt, ob diese Könige ihr Königtum auf den Familienstamm oder auf ihre militärische Stärke gründeten. Harald jedenfalls baute vor allem auf seine Militärmacht. Des Weiteren war diese aufwendig zu unterhalten, weshalb er in großem Umfang Bauern enteignete. Dichtet über Harald. „Ich glaube, Du kennst den König / der auf den Schiffen wohnt / der Herr der Nordmänner / Gebieter über tiefe Schiffe / mit blutbespritzten Spanten / und roten Schilden, / geteerte Ruder / und ein Zelt aus Gischt.“ Das ist die Beschreibung eines typischen Wikingerkönigs. Offenbar hatten fremde Vorbilder ihn dazu gebracht, dass er eine andere Art von König sein wollte. So könnte auch an ein Gerichtskönigtum gedacht gewesen sein. Bezeichnet in der Glymdrápa Haralds Gegner als hlennar = Diebe, was ein Hinweis auf den Versuch, Recht und Ordnung durchzusetzen, gedeutet werden könnte. Der Ausdruck wird aber eher nur eine Herabsetzung der Feinde bedeuten. Der König hatte eine große Zahl an Schiffen und Mannschaften zu unterhalten. Dazu benötigte er verschiedene Arten von Einkünften. Eine davon waren die Königshöfe, die an der Küste aufgereiht waren und aus Enteignungen stammten. Diese Stellen zahlten ihre „Steuer“ dadurch, dass sie den König mit Mannschaft für eine gewisse Zeit mit Kost und Logis beherbergten. Es handelte sich also um ein Reisekönigtum. Das entspricht ganz der Art, wie die übrigen Wikingerkönige z. B. In Irland vorgingen. Der Vorteil für die Bauern war, dass der König andere Räuber fernhielt, so dass die Belastung auf viele Bauern verteilt überschaubar war. Die Funktion des Königs beschränkte sich lange auf die Vertretung des Gesamtstaates nach außen (Der König musste entscheiden, ob man in den Krieg zog), auf das Heerwesen und die Verwaltung, soweit sie für die Gesamtheit erforderlich war. Eine andere Hauptfunktion war die Verteilung der Kriegsbeute. Andere Königsarten [| ] Der war ein Stammesführer, der nur über einen begrenzten Raum und nur über einen Teil eines größeren Stammesverbands herrschte. Der Unterkönig, auch Skattkönig (Steuerkönig) genannt, war ein mediatisierter König, der zwar in seinem Machtbereich weitgehende Souveränität besaß, aber einen Oberkönig anerkennen musste, dem er abgabepflichtig war und der die Reichseinheit wahrte und für die Gesamtverteidigung zuständig war. Der und der Seekönig waren eigentlich Feldherren in unserem Sinne. Sie sammelten Schiffe und Mannschaft um sich und zogen zu Plünderungszügen aus. Sie waren aber an bestimmte Regeln in ihrer Befehlsgewalt gebunden. Insbesondere gab es ungeschriebene Gesetze über die Verteilung der Beute, an die sie sich zu halten hatten. Das galt übrigens auch für die fränkischen Könige in der frühen Zeit. Definiert in der den Seekönig so: „ Da gab es viele Seekönige, die über große Heere geboten, aber kein Land besaßen. Den allein erkannte man mit Fug als einen richtigen Seekönig an, der nie unter rußigem Hausdach schlief und nie im Herdwinkel beim Trunke saß“. Sie sollen sogar auf den Schiffen überwintert haben. Denn in einer Beratung zwischen König Olav dem Heiligen und dem Schwedenkönig Önund sagt Olav: „Wir haben doch ein sehr starkes Heer und gute Schiffe die Menge, und wir können sehr wohl den ganzen Winter hindurch an Bord unserer Schiffe bleiben nach der Art der alten Wikingerkönige.“ Der Heerkönig auf dem Festland war während der gleichzeitig Identifikationsfigur. Die germanischen gentes sind nach heutiger Ansicht durchaus multiethnisch gewesen. Sie erhielten ihre Identität durch die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Heerkönig und dessen Familie, an deren Seite sie kämpften und deren Traditionen sie übernahmen. Die frühmittelalterliche ethnische Terminologie ist nicht kulturell, linguistisch oder geographisch, sondern militärisch und politisch. Die Ethnie war also nicht eine objektive Kategorie mit einer präzisen Definition, sondern ein subjektiver Prozess, durch den sich die Individuen selbst und auch die anderen definierten, und zwar in bestimmten Situationen, besonders im Zusammenhang mit Konflikt und Krieg. Die ethnischen Gruppen veränderten sich daher schnell und definierten sich auch um und zwar mit verblüffender Schnelligkeit. Alle diese Königsbezeichnungen dürften sekundär und erst in der entstanden sein, also im 8. Jahrhundert Der Begriff „König“ für einen Herrscher in einem Gebiet ist aber offenbar älter. Wahrscheinlich haben Söhne von Königen, die zum Wikingern auszogen, den Königstitel für ihre Heerfahrt angenommen. Thronfolgeregelungen [| ] Sobald der Königstitel geworden war, waren offenbar seine männlichen Nachkommen gleichberechtigt zur Nachfolge berufen, entweder, indem sie gemeinsam regierten oder das Reich teilten oder indem einer die Regierung allein übernahm, der andere mit Vermögen abgefunden wurde. Die Mündigkeit zur Herrschaft wird allgemein auf das 12. Lebensjahr angesetzt. Das Königtum war Eigentum und Erbgut des regierenden Hauses. Im Norwegen des christlichen Mittelalters war es das 15. Stand 1280 mit 12 Jahren noch unter der Vormundschaft des Reichsrates. Für Frauen gab es eine „latente“ Thronfolgeberechtigung. Sie konnten zwar selbst nicht Herrscherinnen werden, aber den ihnen an sich zukommenden Herrschaftsanspruch auf ihren Ehemann oder Sohn weitergeben. Die (keine Geschichtsschreibung, aber ein Spiegel der Kenntnisse der Verfasser über bestimmte Gesellschaftsstrukturen) berichtet, dass König Eysteinn Halfdánarson Vestfold geerbt habe, als sein Schwiegervater, König Eiríkur Agnarsson kinderlos gestorben war. König, der Vater Harald Hårfagres soll erst einen Teil von Agdir von König Haraldur granrauði, seinem Großvater mütterlicherseits und dann auch noch Sogn über seinen Sohn Harald von dessen mütterlichen Großvater Harald gullskegg geerbt haben. Das war auch mit dem normalen Erbrecht vereinbar. Danach konnten Frauen eine Grundherrschaft erben, allerdings die Herrschaft nicht persönlich ausüben. Bei der Thronfolge wurde das normale Erbrecht nachgebildet. So schloss der nähere Verwandtschaftsgrad den ferneren vollständig aus. Dabei wurde allerdings nicht vom verstorbenen König aus gerechnet, sondern vom Stammvater, von dem das Königtum abgeleitet wurde. So schloss der Sohn zwar den Enkel aus. Aber wenn der verstorbene König einen Sohn und eine Tochter hatte, so waren die Söhne des Sohnes und ihre Söhne gleichberechtigt. Bei der Erbfolge in einen Gutshof galt: Die männlichen Nachkommen schlossen die weiblichen zwar aus, nahmen ihnen aber nicht das latente Nachfolgerecht. Bei zwei Schwestern verdrängte diejenige, die einen Sohn hatte, die Schwester, die nur eine Tochter hatte, vom Hof. Hatte in der nächsten Generation der Sohn nur eine Tochter und die Schwester-Tochter einen Sohn, so verdrängte dieser umgekehrt die Tochter. Dies ist alles so im geregelt. Wie weit diese Regeln auch auf die Thronfolge angewendet wurden, lässt sich nicht feststellen. Jedenfalls gab es einen Unterschied: Während nach der zivilen Erbfolgeregelung uneheliche Söhne erst nach den Geschwisterkindern erben konnten, waren außereheliche Kinder ohne weiteres thronfolgeberechtigt. Håkon der Gute war unehelicher Sohn von Harald Hårfagri, Magnus der Gute war unehelicher Sohn von Olav dem Heiligen. Die meisten Könige damals waren unehelich. Bei der gemeinsamen Regierung mehrerer Brüder folgte der Sohn eines versterbenden Königs seinem Vater nicht nach, sondern dessen Königsherrschaft wuchs den verbleibenden Königen zu. Harald Hårfagre versuchte, durch Hausgesetz die Erbfolge erstmals abweichend zu regeln, indem er bestimmte, dass seine Söhne das Reich teilen sollten, aber einer das Oberkönigtum innehaben sollte. Jeder sollte sein Königtum im Mannesstamme vererben. Die Söhne von Töchtern sollten – ebenfalls erblich – die Jarlswürde erhalten, womit eine kleinere Herrschaft, dem König untergeordnet, bezeichnet war. Mit Hilfe des Oberkönigtums sollte trotz der Teilung der Herrschaft eine Einheit des Reiches nach außen gewahrt bleiben. Skandinavien im christlichen Mittelalter [| ] Die Funktion des Königtums änderte sich im christlichen Mittelalter, insbesondere um 1300, allmählich. Unter und besonders unter seinem Nachfolger bekam der König eine im frühen Skandinavien unbekannte Rolle als oberster Gesetzgeber und oberster Richter. Um diese Zeit wurde der in altnorwegischer Sprache verfasst, der die Stellung des Königs ausschließlich biblisch begründet. Hier kommen die kontinentalen Strömungen der Rechts- und Staatswissenschaften zum Tragen. Heiliges Römisches Reich [| ] Nachdem die ostfränkische Linie der ausgestorben war, entstand ein im Ostfränkischen Reich, aus dem das hervorging. Der König wurde von einem bestimmten Kreis der des Reichs gewählt (nicht alle Fürsten waren am Wahlakt beteiligt bzw. Konnten das Recht beanspruchen), es existierte keine Erbmonarchie. Die Königsmacht war nie absolut, vielmehr waren die römisch-deutschen Könige auf die Kooperation der Großen angewiesen (). Die Könige konnten den Papst darum bitten, sie zum zu krönen, wofür nun nur noch die römisch-deutschen Könige in Frage kamen. Ihr Kaisertum und ihr Königtum war (wie im Mittelalter allgemein üblich) mit dem verbunden und stand nun auch in Verbindung mit der universalen. Römisch-deutsche Könige ohne Kaiserwürde trugen den Titel Rex Francorum, ab dem 11. Jahrhundert Rex Romanorum (siehe ). Der Kreis der Wahlberechtigten engte sich immer mehr ein, da unter den damaligen Bedingungen nur ein Bruchteil von ihnen praktisch an der Wahl beteiligt war. Seit dem von 1198 war eine Königswahl nur gültig, wenn daran die von Mainz, Köln und Trier sowie der rheinische beteiligt waren. Aus dieser Gruppe gingen dann im die (von küren = wählen) hervor, die spätestens seit 1273 die alleinigen Wähler waren, was 1356 in der verbindlich festgeschrieben wurde. Nach 1530 war der gewählte König automatisch Kaiser. Die Kaiserkrönung fand nun ohne Beteiligung des Papstes in Aachen statt. Gleichwohl war der Kaiser immer noch römisch-deutscher König. Neben der deutschen Königswürde gab es im Heiligen Römischen Reich nur die Königswürde von Burgund (zuletzt von wahrgenommen) und die von Böhmen. Unter diesen Bedingungen wählten in der Zeit des nach Glanz strebende deutsche Territorialherrscher den Ausweg, außerhalb des Reiches König zu werden:, Kurfürst von Sachsen, ließ sich 1697 zum wählen. Kurfürst war im außerhalb des Reichs gelegenen. Im Jahr 1701 erreichte er nach Verhandlungen mit Kaiser die Anerkennung seiner zum. Die Kurfürsten von waren seit 1714 in Personalunion., und wurden erst nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches, nach dem Königreiche. Die Hannoverschen Welfen trugen danach bis zum Ende der Personalunion mit England 1837 die Kronen Englands und Hannovers. Neuzeit [| ] Der Königstitel wird in den meisten Ländern Europas durch nach dem Tod oder Rücktritt (Abdankung) des Vorgängers übertragen. In den galt früher fast immer das männliche. Nachfolger wurde also stets der älteste männliche Erbe des verstorbenen Königs. Die meisten europäischen Monarchien haben in den letzten Jahren die Erbfolge zugunsten des ältesten leiblichen Erben – gleichgültig ob Mann oder Frau – geändert. Einige Königreiche, wie etwa und heute noch und der Vatikanstaat (Papst), waren dagegen. In ihnen bestimmte ein festgelegter Kreis von Wählern – in waren dies die – den Nachfolger eines verstorbenen oder abgesetzten Königs. Der formelle Amtsantritt eines Königs erfolgt im Rahmen einer feierlichen, wie oder in einer, wie in den. Siehe auch: Listen ehemaliger Herrscher [| ] Die folgenden Links verweisen auf die Listen der Herrscher im jeweiligen Land. • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Siehe auch [| ]. – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien • • •,,, • •, •,,, • Literatur [| ] • Aschehougs Norges Historie. Oslo 1995, Bd. •: Die Königin im frühen Mittelalter. Stuttgart 2009,. • Lotte Hedeager: „Scandza“, Folkevandingstidens nordiske oprindelsesmyte. In Nordsjøen - Handel, Religion og politikk. Karmøyseminaret 94/95. Karmøy Kommune, S. • Erich Hoffmann: Der heutige Stand der Erforschung der Geschichte Skandinaviens in der Völkerwanderungszeit im Rahmen der mittelalterlichen Geschichtsforschung. In: Karl Hauck (Hrsg.) Der historische Horizont der Götterbild-Amulette aus der Übergangsepoche von der Spätantike zum Frühmittelalter. Göttingen 1992,. • Bernhard Jussen (Hrsg.): Die Macht des Königs. Herrschaft in Europa vom Frühmittelalter bis in die Neuzeit. München 2005 • Henrik und Fredrik Lindström: Svitjods undergang och sveriges födelse. Albert Bonniers Forlag 2006. •: Vorlesungen über Altnordische Rechtsgeschichte Bd. I: Altnorwegisches Staatsrecht und Gerichtswesen. Deichert’sche Verlagsbuchhandlung, Leipzig 1907. •: Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter. 4 (Das Königtum). Kohlhammer, Stuttgart 2011. Anmerkungen [| ] • in Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache • Manfred Clauss: Der Pharao. Stuttgart 2012. • Überblick bei Pierre Carlier: Basileus I. In: 2 (1997), Sp. Karl-Ludwig Elvers: Rex. In: 10 (2001), Sp. • Kritischer Überblick bei: Die Germanen. München 2004, S. • Stefanie Dick: Der Mythos vom „germanischen“ Königtum. Studien zur Herrschaftsorganisation bei den germanischen Barbaren bis zum Beginn der Völkerwanderungszeit. Auch: „Herrschaft“ im Übergang von der Spätantike zum Frühmittelalter. Von Rom zu den Franken. In:, (Hrsg.): Von der Spätantike zum frühen Mittelalter. Kontinuitäten und Brüche, Konzeptionen und Befunde. Ostfildern 2009, S. • Stefanie Dick: Der Mythos vom „germanischen“ Königtum. Studien zur Herrschaftsorganisation bei den germanischen Barbaren bis zum Beginn der Völkerwanderungszeit. Berlin 2008, S. • Hoffmann S. • Lindström S. • Kap 30 über Hrólf Krakes Tod: Í þann tíma herjuðu konungar mjök í Svíaveldi, bæði Danir ok Norðmenn. Váru margir sækonungar, þeir er réðu liði miklu ok áttu engi lönd. Þótti sá einn með fullu heita mega sækonungr, er hann svaf aldri undir sótkum ási, ok drakk aldri at arinshorni. • Heimskringla. Ólafs saga helga. • Franz-Reiner Erkens: König. 3 (2016), Sp. • Maximilian wurde noch zu Lebzeiten seines Vaters, Kaiser Friedrichs III., in Frankfurt am Main zum Rex Romanorum gewählt und gekrönt. Die geplante Krönung durch den Papst in Rom konnte nicht vollzogen werden. Maximilian ließ sich am 4. Februar 1508 von Fürstbischof Matthäus Lang in Trient salben (nicht krönen). Erst danach, am 8. Februar, traf die päpstliche Bestätigung des Kaisertitels ein. Fortan nannte sich Maximilian Erwählter Römischer Kaiser. Sein Enkel wurde am 20. Juni 1519 von den deutschen Kurfürsten in Abwesenheit zum Rex Romanorum gewählt. Beim Kongress von Bologna 1529/30 handelte er mit Papst Clemens VII. Eine Neuordnung Italiens aus und erhielt dafür dort am 22. Februar 1530 die eiserne Krone der Lombardenkönige und zwei Tage später die Krone als Kaiser Karl V.
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May 2019
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